Co-Elternschaft : Wie organisieren?
Sie haben sich für eine Co-Elternschaft entschieden. Nun stellt sich nur noch die Frage nach der richtigen Organisation. Eine Co-Elternschaft gleicht in keinem Fall einer Musterfall. Dies gilt für den harmonischen Alltag genauso wie in möglichen Krisensituationen. Wir bieten Ihnen auf dieser Homepage umfangreiche Informationen, um sich effektiv und alltagstauglich auf eine Co-Elternschaft zum Wohle aller Beteiligten vorzubereiten.
Bevor Sie sich auf die Suche nach den passenden Co-Eltern begeben, gilt es ersteinmal eigenen Wünsche klar zu definieren, um mögliche Probleme bereits im Voraus auszuschließen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welcher Personenkreis für eine nachhaltige Co-Elternschaft von Ihrer Perspektive aus in Frage käme:
* Wie stellen Sie sich die Co-Eltern vor?
* Was erwarten Sie von Ihm (sozialer Status, Aussehen, Beruf, Rolle im Alltag)?
* Wo könnte dieser Typ von Mensch anzutreffen sein?
* Wie würden Sie es mit dem Kind handhaben ((geteiltes) Sorgerecht, Behörden, Beziehungen zum Kind)? Damit diese Entscheidung gut getroffen werden kann, sollte auf keinen Fall auf einen Blick in die Zukunft verzichtet werden. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass alle Beteiligten ebenso ihrer Meinung sind. Denn schließlich ist es unabdingbar, diese Entscheidung nicht nur mit dem Herzen, sondern vor allem mit Verstand zu treffen. Am Ende können diese Vorüberlegungen helfen, späteren Konflikten aus dem Weg zu gehen oder sie konstruktiv zu lösen. Aufgrund der Tatsache, dass die Co-Elternschaft eher zu den Exoten unter Erziehungskonzepten zählt, sollten auf jeden Fall auch Angehörige und Verwandte mit in die Vorbereitungen einbezogen werden. Nicht zuletzt schützen sich die werdenden Co-Eltern dadurch vor einer möglichen Isolation.
Wie werden Sie die Erziehung des Kindes handhaben?
Die Form der Co-Elternschaft stimmt einige Institutionen und vor allem Medien besorgt, da die Kinder unabhängig von ihrer Herkunft nicht mit den leiblichen Eltern aufwachsen werden, sondern mit einem homosexuellen Elternpaar oder Alleinerziehenden. Doch diese Zweifel erledigen sich im Nachhinein oft von allein. Beispielsweise sind Familien mit ihren Kindern nach einer Scheidung oft glücklicher, als vorher. Ähnlich kann es bei einer Co-Elternschaft sein, denn alle Kinder wachsen gesund auf, wenn sie gut versorgt werden, Zuneigung, Anerkennung und gleichzeitig ein wenig Autorität seitens eines Erwachsenen genießen können. Damit genau dieses Gleichgewicht entsteht, bedarf es der Etablierung einiger verbindlichen Regeln bei Co-Eltern:
* Wer sorgt sich wann um das Kind, in welchen Momenten wird getauscht, bei wem liegt die Aufsichtspflicht?
* Wer übernimmt welche Aufgabe: Hebamme und Kinderarzt suchen, Hobbys für Kind auswählen, bei den Hausaufgaben helfen, …?
* Wie werden die Lebenshaltungskosten unter den Co-Eltern aufgeteilt (Kleidung, Verpflegung, Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsmaterialien, Schulbedarf, …)?
* Wie wird die Co-Elternschaft dem Kind erklärt? Wie wird das Kind seine Co-Eltern nennen? Co-Eltern sein bedeutet auch, bereits während der Schwangerschaft unterstützend zur Seite zu stehen: Begleitung der Schwangeren zu Vorsorgeuntersuchungen und während der Geburt, …). Damit die Co-Elternschaft ganzheitlich und vor allem auch nachhaltig vorbereitet werden kann, ist es notwendig, bereits während der Planungsphase einen ehrlichen, offenen Dialog über all diese Einzelheiten zu führen. Schließlich handelt es sich hierbei um ein Zukunftsprojekt der besonderen Art.
Gemeinsame Basis für eine glückliche Co-Elternschaft
Nachdem alle organisatorischen Einzelheiten besprochen wurden, ist es notwendig, sich im Rahmen der Co-Elternschaft unbedingt auch über grundlegende Punkte wie die der Erziehung des Nachwuchse auszutauschen. Als erstes stellt sich die Frage, an welcher Stelle die Co-Elternschaft gesplittet wird. Dieser Punkt ist vor allem auch von verschiedenen praktischen Voraussetzungen abhängig: verfügbare Zeit bei arbeitstätigen Elternteile, geographische Distanzen zwischen den jeweiligen Wohnorten, räumliche Kapazitäten in puncto Kinderzimmer und Unterbringung des Kindes, … . Bei allen möglichen Alltagsproblemen organisatorischer Art gilt zu bedenken, dass sich der Aufwand aufgrund eines geteilten Sorgerechts in jedem Fall zugunsten des Kindes im Nachhinein auszahlt. Damit dieser besondere, geradezu innovative Lebensstil funktionieren kann, müssen folgende Punkte beachtet werden:
* Beteiligte Co-Eltern sollten eine möglichst geringe räumliche Distanz zwischen ihren Wohnorten haben. Diese vereinfacht nicht nur die konstante Kommunikation untereinander, sondern ermöglicht es dem Kind seinen Schulbesuch oder auch die Teilnahme an Freizeitaktivitäten ohne Unterbrechung während des regelmäßigen Wechsels der Co-Eltern fortzusetzen.
* Das Kind sollte in beiden Wohnung der Eltern ein eigenen Zimmer mit einer kompletten Ausstattung in Bezug auf die Möbel, Accessoires aber auch Bekleidung zur Verfügung haben. So müssen diese Elemente nicht bei jedem Aufenthalt erneut mit transportiert werden. Der Alltag wird leichter.
* Die Arbeitszeiten der Co-Eltern sollten auf jeden Fall im Einklang mit den Schulzeiten des Kindes stehen. Vielleicht gilt dies nicht für beide Paare, aber zumindest ein Elternteil jedes Wohnortes des Kindes sollte ausreichend Raum für die Erziehung zur Verfügung haben. Auf jeden Fall sollten aber auch noch junge Kinder mit in die jeweiligen Entscheidungen mit einbezogen werden. So kann es beispielsweise sein, dass sich der Sprössling bei einem Elternteil wohler fühlt, als bei dem anderen. Dies sollte unbedingt von allen Beteiligten akzeptiert werden. Dabei sollten sich alle beteiligten Co-Eltern darüber im Klaren sein, dass keine Entscheidung entgültig ist. Stellen die Eltern beispielsweise fest, dass der regelmäßige Wechsel zwischen beiden Wohnort sich eher nachteilig auf das kindliche Wohlsein auswirkt, so können jederzeit andere Lösungswege gesucht werden. Dies ist beispielsweise der eindeutige Vorteil eines geteilten Sorgerechts, denn alle Elternteile können nicht nur mitentscheiden, sondern vielmehr auch auf die Stimme des Kindes hören.
Rechte und Pflichten der Co-Elternschaft
Der Status der Co-Elternschaft gleicht dem des konventionellen Elternmodells. Dies impliziert, dass Eltern einerseits das Fürsorgerecht mit einer Pflicht zur Gewährleistung des Kindeswohls haben. Gleichzeitig müssen sie jedoch stets den Willen des Kindes mit beachten.
Rechte
Alle Co-Eltern haben das unantastbare Recht, ihr Kind zu sehen, mit ihm zu spielen, zu leben, etc. Dies gilt auch für die Großeltern.
Pflichten
Mit der Erziehung von Kindern sind jedoch auch weitere Pflichten immaterieller als auch materieller Art verbunden. Hierzu zählt die Sicherung des Kindeswohls durch seelische Fürsorge, Pflege und Unterstützung des Kindes. Darüber hinaus sind Co-Eltern dazu verpflichtet ihrem Kind eine altersgerechten Lebensraum (Spielsachen, Kleidung, …) zu bieten. Nicht zuletzt gilt in jedem Fall auch die Aufsichtspflicht für das gemeinsame Kind.
Häufige Fragen und Antworten
Wie werden Co-Eltern gerufen? Mama, Papa, … werden in „normalen“ Familie verwendet. Welche Synonyme gibt es für gleichgeschlechtliche Paare und Lebensgemeinschaften oder bei einer Co-Elternschaft? In diesem Zusammenhang dürfen Co-Eltern kreativ werden. Als bestes Beispiel hierfür sei die Wandlung für die Bezeichnung von Großelten aufgeführt. Der gewählte Begriff sollte auf jeden Fall die jeweilige Vater- oder Mutterrolle widerspiegeln. Welches zu Hause für das Kind? Co-Elternschaft bedeutet gemeinsam Eltern sein, aber nicht zusammen leben. Bei der Wahl des passenden Wohnortes des Kindes sollte vor allem der alltagstaugliche Aspekt eine Rolle spielen. Von welchem Ort ist der geringste Weg zur Kita, Kinderarzt, Schule oder Fußballverein gewährleistet? Ist die Co-Elternschaft eigentlich legal? In Frankreich gilt das Konzept der Co-Elternschaft als legal. Zum einen dürfen Personen selbst wählen, ob sie Eltern sein möchten. Dabei ist keine maximale Menge an Eltern pro Kind definiert. Dennoch gelten rechtlich gesehen alle Personen als Eltern, welche das Sorgerecht innehaben und sich damit allen Rechten als auch Pflichten der Elternschaft unterwerfen.